Stelle jetzt eine unverbindliche Anfrage zur Anmietung unserer Rupfmaschine!
Die Rupfmaschine ist für Geflügel bis 5 kg ausgelegt.
Eine Lieferung ist innerhalb 10 Kilometer um Claußnitz (09236) für 0,50 €/km möglich. Oder Du holst die Maschine selbst. Beachte dabei, dass diese aufgrund ihrer Größe auch in Deinen PKW passen sollte und beim Transport nicht gelegt werden darf.
(Abmessungen: ca. 65 x 65 x 96,5 cm (LxBxH))
Alle Mietbedingungen findet Du weiter unten. Wir freuen uns auf Deine Anfrage!

§ 1 Mietgegenstand
Vermietet wird eine Geflügelrupfmaschine Modell BRM-1800, Hersteller Beeketal.
§ 2 Lieferumfang
– 1 × Rupfmaschine BRM-1800
– 1 × Adapter Gardena → Klauenkupplung „GEKA“
– 1 × Betriebsanleitung
Der Mieter bestätigt den vollständigen Lieferumfang bei Übergabe geprüft zu haben. Fehlende oder beschädigte Teile sind sofort zu melden.
§ 3 Mietdauer
Vereinbart wird ein Mietbeginn und Mietende.
Die Tagesmiete gilt jeweils für einen Kalendertag von 8:00 Uhr – 20:00 Uhr.
Das Wochenendpaket umfasst Freitag 8:00 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr.
§ 4 Mietkosten
Die Tagesmiete beträgt 30,00 € pro Tag.
Die Wochenendpauschale beträgt 45,00 €.
§ 5 Abholung / Lieferung
Die Mietsache kann durch den Mieter selbst abgeholt oder durch den Vermieter gegen einen Zuschlag von Selbstabholung 0,50 € pro gefahrenem Kilometer für jeweils Hin- & Rückweg angeliefert werden. Dazu ist in der Anfrage eine Lieferadresse anzugeben.
§ 6 Kaution
Bei Übergabe ist eine Kaution von 100,00 € in bar zu hinterlegen.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe vollständig ausgezahlt.
Bei Beschädigungen, Verlust oder unvollständiger Rückgabe kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Pflichten des Mieters
1. Die Maschine ist sachgemäß und gemäß Betriebsanleitung zu verwenden.
2. Betrieb nur über eine Schukosteckdose mit 16 A Absicherung und FI-Schutzschalter.
3. Ein Wasserschlauch muss zum Spülen angeschlossen werden, spülen per Eimer beschädigt die Maschine!
4. Weitervermietung ist nicht gestattet.
5. Maschine ist gereinigt und vollständig zurückzugeben.
6. Schäden oder Funktionsstörungen sind unverzüglich zu melden.
§ 8 Haftung
Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder unsachgemäße Nutzung.
Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- oder Folgeschäden, soweit kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt.
Insbesondere wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch ein Nicht-Funktionieren der Maschine entstehen (z. B. Produktionsausfälle, Terminverzögerungen, entgangene Gewinne).
§ 9 Rückgabe
Rückgabe spätestens am vereinbarten Enddatum um 19.00 Uhr.
Bei verspäteter Rückgabe kann eine zusätzliche Tagesmiete berechnet werden.
§ 10 Zahlung
Der Gesamtbetrag (inkl. Lieferung) ist bei Abholung oder Lieferung fällig.
Es ist sowohl Barzahlung, als auch Kartenzahlung möglich.
§ 11 Übergabe
Bei Übergabe der Maschine erfolgt eine Mängelkontrolle und eine Einweisung.
Bei Rücknahme der Maschine erfolgt ebenfalls eine Mängelkontrolle.